Netzbereich Strom
Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im September 2016 wurde eine grundsätzliche Neuordnung des Messwesens vorgenommen. Das Gesetz definiert den Messstellenbetrieb und die Messung als separaten Bereich des Netzbetriebs der Sparten Strom und Gas und schreibt den umfassenden Einbau von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) durch den sog. „grundzuständigen Messstellenbetreiber (§ 2 Nr. 6 MsbG) bis zum Jahr 2032 vor.
Ganz wesentlich wirken sich die Regelungen des MsbG für die Messung und Zählung bei Endkunden sowie für die Marktkommunikation aus.
Laut Gesetz bekommt nicht jeder Haushalt automatisch ein intelligentes Messsystem. Deutschland hat sich für einen stufenweisen Rollout entschieden und es kommen zwei Gerätetypen zum Einsatz:
Moderne Messeinrichtungen (Stromzähler) für Kunden mit einem Verbrauch bis 6.000 kWh. Diese Zähler verfügen über ein digitales Display und sind zum intelligenten Messsystem aufrüstbar. Intelligente Messsysteme (Stromzähler) für Verbraucher ab 6.000 kWh und Erzeuger über 7 kWh Strom pro Jahr: Diese Zähler haben ein Gateway und sind internetfähig.
Historische Entwicklung
Beispiele für konventionelle Messeinrichtungen (kME) / analoge Stromzähler:
Bekannt sind vielen Haushaltskunden noch die herkömmlichen elektromechanischen Messgeräte (Ferraris-Zähler genannt). Dieser Zählertyp wir bis 2032 komplett ersetzt!
Die seit Jahrzehnten bis heute üblichen Energiezähler:
Beispiel für eine moderne Messeinrichtung (mME) / digitalen Stromzähler, ohne Kommunikationseinrichtung:
Beispiel für eine moderne Messeinrichtung mit Kommunikationseinrichtung (Gateway):
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Komponenten, der modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway.
Weitere Erläuterungen zu den gesetzlichen Anforderungen insbesondere zu den neuen Messsystemen, zum Ablauf der Einführung (Rollout) etc. können Sie dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zum Thema moderne Messeinrichtungen / intelligente Messsysteme entnehmen.
Netzbereich Gas
Die Einführung von intelligenten Messsystemen betrifft zunächst nur die Zähler für den Stromverbrauch. Allerdings gibt es bereits jetzt gesetzliche Bestimmungen für Gaszähler und ihre digitale Anbindung, wenn Ihr derzeitiger analoger Gaszähler nur zur Nacheichung oder Wartung ausgebaut wird, kann dieser Zähler trotzdem wieder verbaut werden.
§ Neue Gas-Messeinrichtungen mit registrierender Leistungsmessung können noch bis zum 31. Dezember 2024 eingebaut und jeweils bis zu acht Jahre ab Einbau genutzt werden, wenn ihre Nutzung nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist.
§ Neue Gaszähler dürfen nur noch verbaut werden, wenn sie die technischen Voraussetzungen erfüllen, um zukünftig mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden zu werden. Messeinrichtungen für Gas benötigen keine gesonderte Schnittstelle für diese Anbindung. Auch ältere Gaszähler mit sog. Impulsschnittstellen lassen sich durch einen Adapter einfach in das intelligente Messsystem einbinden. Eine Anbindung von Messeinrichtungen für Gas an das Smart-Meter-Gateway erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt und verursacht Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Weitere Erläuterungen zu den gesetzlichen Anforderungen können Sie dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur entnehmen.