Für Installateure
Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
- Hinweise zur Umsetzung der Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 Ausgabe März 2019 (PDF, 160 KB)
Formulare
Anmeldeunterlagen EEG/KWKG Anlagen
Anmeldeunterlagen Steckerfertige PV-Anlage / Balkonsysteme bis 600 VA
Sonstiges
Feststellung des Grundversorgers Gas und Strom Grundversorgungspflicht gemäß § 36 EnWG
Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Ab 01.01.2025 gilt folgendes: Der Grundversorger im EWZ-Stromnetzgebiet der Ortsteile Zeulenroda, Triebes, Kleinwolschendorf sowie Niederböhmersdorf sind die Energiewerke Zeulenroda GmbH. Der Grundversorger im EWZ-Gasnetzgebiet der Ortsteile Zeulenroda, Triebes, Pahren, Stelzendorf, Läwitz, Kleinwolschendorf und Weckersdorf sind die Energiewerke Zeulenroda GmbH. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass das Unternehmen Energiewerke Zeulenroda GmbH die meisten Haushaltskunden beliefert und damit der Grundversorger für die Jahre 2025 bis 2027 ist.